Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1-Geltung
1. Grundlage jeden Auftrags sind die nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen. Sie haben Vorrang vor abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner. Spätestens mil der Entgegennahme der Waren oder Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungn des Vertragspartner unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hierdurch ausdrücklich widersprochen.

2. Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen umwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die undurchführbare bzw. unwirksame Bestimmung wird in Falle durch eine Wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der unwirsamen bzw. undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Rechtslücken.

§ 2 - Angebot und Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Sämtliche Vertragsabreden einschließlich später Änderungen bedürfen der Schriftfonn. 2. An unseren Angeboten behalten wir uns alle Eigentums- und Urhebelrechte vor. Die vorgenannten Unterlagen dürfen weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung eines Auftrages sind diese unverzüglich zurückzugeben. 3. Mengenanzeigen in unseren Angeboten gelten nur sofern nicht ausdrücklich von uns als bindend anerkannt. Wir behalten uns eine Abänderung von bis zu 10% der Auftragsmenge vor.

§ 3 - Preise und Zahlung
1. Die von uns angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der Umsatzsteuer in der festgelegenen Höhe. Maßgeblich sind die in unserer Auftragbestätigung genannten Preise.
2. Alle Preise gelten nur bei angebotenen Lieferung.
3. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Eine Zahlung hat erst dann als erfolgt, wenn wir über den vollen Betrag verfügen können.
4. Gerät der Geschäftspartner In Verzug, sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 5% über der jeweiligen Zinssatz der EZB als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist zulässig Verzug tritt mit Überschreiten des Zahlungszieles von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ein.
5. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder werden uns Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Verfragspartners in Frage stellen, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen. Weiterhin sind wir in diesem Fall berechtigt Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen, Nach fruchtlosem Ablauf einer dem Vertragspartner gesetzten Nachfrist verbunden mit einer Kündigungsandrohung sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen uns zwar unbeschadet des Rechtes auf Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gefristetem Waren auf Kosten des Vertragspartners. Solange wir Forderungen haben, sind wir berechtigt. Sicherheitsleistungen zu verlangen.
6. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur insoweit zulässig, als diese von uns anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtslaältig lestgesteDt sind. Der Vertragspartner verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes oder anderen Geschäften.

§ 4 - Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die aus irgendeinem Rechtsgrund gegen den Verlragspartner jetzt oder zukünftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an gelieferten Waren vor. Jede oder der von uns gelieferte Vorbehaltswaren zu Gunsten Dritter ist ohne unsere Zustimmung ausgeschlossen.
2. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere bei Pfändung, wird der Vertragsparten auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit Wir unser Eigentumsrecht durchsetzen können. Für die entstehenden Kosten haftet der Vertragspartner.
3. Für den Fall, dass von uns gelieferte Ware mit anderen Sachen vermischt oder verbunden werden, überträgt unser Vertragspartner uns hiermit schon jetzt seine Eigentum- bzw. Miteigentumsrechte bzw. verwahrt unser Miteigentum unentgeltlich. Etwaige Herausgabeansprüche gegen Dritte tritt unser Vertragspartner hiermit an uns ab.
4. Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt. die Vorbehaltswaren zurückzunehmen oder ggr. Abtretung der Herausgabeansprüche des Vertragspartners gegen Dritte zu verlangen, In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.

§ 5 - Lieferfrist
1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Sind Liefertermine oder -Fristen nicht vereinbart, so beginnt die Lieferfrist unverzüglich nach Auftragserteilung, spätestens jedoch 12 Tage nach Aufforderung durch den Vertragspartner.
2. Die Lieferfrist gilt mit der rechtzeitigen Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Absendung ohne unser Verschulden unmöglich ist.
3. Vereinbarte Liefertermine, bzw. Fristen verlängem sich, unbeschadet unserer Rechte aus Verzug unserer Vertragspartner, um den Zeitraum, um den unser Vertragspartner mit seinen Verpflichtungen aus dem jeweiligen oder einem anderen Vertrag in Verzug ist falls wir selbst in Verzug geraten, muss unser Vertragspartner uns eine angemessene Nachfrist einräumen. Nach Ablauf dieser Nachfrist darf er insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware nicht zum Ablauf der Nachfrist versandbereit gemeldet ist. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen.
4. Unser Besteller darf Teillieferungen nicht zurückweisen. Aufträge auf Lieferrungen auf Abruf müssen bis spätestens 3 Monate nach unserer schriftlichen Auftragsbestätigung abgerufen sein. Eine etwa noch nicht abgerufene Restmenge wir duzu diesem Zeitpunkt in Rechnung gestellt Wir sind berechtigt, Lagerspesen zu berechnen.

§ 6 - Lieferunterbrechung
Liefer- und Leistungsverzögerungen wegen höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik. behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren lieferanten oder Unterlieferanten eintreten), haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Tenminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns die Lieferung bzw. Leistung um Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

§ 7 - Versand- und Gefahrentragung
1. Der Versand erfolgt auf Rechung. Bei persönlicher Abholung hat sich unser Vertragspartner bei der Übergabe vom ordnungsgemäßen Zustand der Ware zu überzeugen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
2. Ware, die auf dem Versandwege beschädigt wird, muss sofort bei dem Transportunternehmen reklamiert werden. Der Transport der Ware erfolgt nur dann auf unsere Rechnung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
3. Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf unseren Vertragspartner über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wenn wir die Versandkosten übemommen haben. Verzögert sich die Absendung aus Gründen. die wir nicht zu vertreten haben so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
4. Jede Beschädigung bzw. jeden Anlass zur Beanstandung hat unser Vertragspartner beim Transportunternehmen und bei uns anzumelden sowie sich bestätigen zu lassen.
5. Eine vereinbarte Verpackung erfolgt gegen handelsüblichen Aufpreis. Eine Rücknahme der Ware ist ausgeschlossen. Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden. Geschieht dies nicht, sind wir berechtigt, sie nach unserer Wahl auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners zu versenden bzw. nach eigenem Ermessen zu lagern und sofort in Rechnung zu stellen. Mit der Übergabe der Ware an ein Transportunternehmen, spätestens jedoch mit verlassen unseres Betriebsgeländes, geht die Gefahr einer Beschlagnahme der Ware bei anen Vertragen auf den Käufer über. Verkäufe auf Basis "Originalgewicht", "Originaltara", "Abladegewicht" schließen jeden Anspruch auf Untergewicht aus, was auch bei Lieferung 'CIF oder Frachtfrei gilt.

§ 8 - Honig
Die zum Speisehonig dazu gehörenden Analysen dienen der Ermittlung der Verkehrsfähigkeit Im Rahmen der genanten Analysenparameter und beziehen sich auf den Zeitpunkt der Untersuchung. Ein rechtsverbindliche Zusicherung der Verkehrs- und Verwendungsfähigkeit in Bezug auf die Deutsche Honigverordnung vom 16.1.2004 und für Deutsche Honige, die DIB-Richtlinie kann nicht übernommen werden. Weil durch unsachgemäße Handhabung, durch falsche Lagerung usw. des Honigs können sich Änderungen der Werte ergeben. Für die dadurch entstehenden Schäden übernehmen wir keine Haltung. Eine Zusicherung der Eignung des Honigs für konkrete Einsatzzwecke kann nicht gegeben werden. Die Analysezettifikate zu den Honigsorten entbinden den Verarbeiter der Ware nicht von eigenen Pürfungen der Eigenschaften und der Verkehrsfählgkeit des Honigs sowie dessen Eignung für die vorgesehene Verwendung. Vor Erhalt unserer Honigzertifikate verwenden und verarbeiten Sie den gelieferten Honig auf Ihr eigenes Risiko.

§ 9 - Beanstandungen und Gewährleistung
1. Mängelrügen sind nach Feststellung des Fehlers unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Relkamationen offensichtlicher Mängel sind noch Ablauf von 14 Tagen seit Eingang der Ware am Bestimmungsort ausgeschlossen. Uns ist Gelegenheit zu geben, gerügte Mängel an Ort und Stelle zu überprüfen.
2. Bei fristgerchter und berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware oder Leistung stehen dem, Vertragspartner unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen sowie von Ansprüchen auf Mängelfolgeschäden nach unserer Wahl der Anspruch auf Nachfieferung, Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung zu, wobei mehrere Nachbesserungen zulässig sind. Sollte eine Nachfieferung wegen saisonbedingter Lieferschwierigkeit nicht möglich sein, sind wir insgesamt von unseren Lieferverpflichtungen befreit. In einem derartigen Fall sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Rückabwicklung des Vertrages erfolgt nach den gesetzlichen Vorschriften.
3. Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der leistung, positiver Vertragsvertetzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. es sei denn, dass diese Ansprüche mit unserem Vertragspartner ausdrücklich vereinbart wurden bzw. soweit ein Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln unsererseits oder unseren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen verursacht wurde. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 - Umgehungsverbot
Umgehungen unserer Zahlungs- und Lieferbedingungen, insbesondere auch durch Kommunikationsgeschäfte, sind ausgeschlossen.

§ 11 - Hattungshinweis -Internet
Trotz sorgfältiger Inhaltfocher Kontrolle übemehmen wir keine Haltung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

§ 12 - Auskünfte und Beratung
Auskünfte und Beratungen gegenüber unseren Vertragspartnern hinsichlich unserer Produkte geben wir aufgrund unserer bisherigen Erfahrungen. Hieraus können vom Vertragspartner keinerlei Verpflichtungen oder Gewährleistungen hinsichtlich dieser Auskünfte und Beratungen abgeleitet werden.

§ 13 - Urheberschutz
Unsere eigenen entwürfe, Etiketten, Muster und dergleichen gelten als unser geistiges Eigentum und dürfen vom Vertragspartner, auch wenn hierfür keine besonderen Schutzrechte bestehen, weder nachgeahmt noch in anderer Weise zur Nachahmung verwendet werden. Jeder Verstoß hiergegen macht den Vertragspartner schadensersatzpflichtig.

§14 - Datenschutz
Die uns überfassenen Daten werden ausschließlich nach den Vorgaben des Deutschen Datenschutzrechtes verwendet Wir geben die uns überlassenen Daten nicht an Dritte weiter. Unsere Vertragspartner haben ein Recht auf Auskunft, Sperrung und Löschung der von uns gespeicherter Daten. Das Begehren unserer Vertragspartner auf Auskunft. Berichtigung, Sperrung oder Löschung der gespeicherten Daten ist in schriftlicher Form bei uns einzureichen.

§ 15 - Anwendbares Recht, Gerichtsstand
1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Soweit unser Vertragspartner Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist, ist Zendscheid Erfüllungsort und Bitburg ausschließIich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

a. Unsere ladungslähige Anschrift lautet:
Honig Weiler
Dorfstraße 71
54655 Zendscheid.

Honig Weiler • Dorfstraße 71 • 54655 Zendscheid • Tel.: 06563-962443 | Webrealisierung: Web & PRINT MedienService